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BGH, 03.12.1982 - 2 StR 727/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Verminderte Schuldfähigkeit bei Drogenkonsumenten - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln als Regelbeispiel i.S.d. § 11 Abs. 4 BtMG - Beurteilungsmaßstäbe für das Vorliegen des Normalfalls eines Regelbeispieles
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1983, 268
- StV 1983, 147
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 12.01.1982 - 2 StR 752/81
Revision eines Angeklagten in einer Betäubungsmittelsache - Mitteilungspflicht im …
Auszug aus BGH, 03.12.1982 - 2 StR 727/82
Der Heroinbasenanteil des abgegebenen Gemischs wurde nicht festgestellt, so daß zugunsten des Angeklagten von einem niedrigen Wert auszugehen ist (BGH, Beschluß vom 12. Januar 1982 - 2 StR 752/81; Urteil vom 15. April 1981 - 2 StR 116/81; Beschluß vom 16. Juni 1982 - 2 StR 198/82). - BGH, 11.06.1982 - 2 StR 198/82
Auswirkungen der Qualität von verkauftem Heroin auf die Grenzbestimmung einer …
Auszug aus BGH, 03.12.1982 - 2 StR 727/82
Der Heroinbasenanteil des abgegebenen Gemischs wurde nicht festgestellt, so daß zugunsten des Angeklagten von einem niedrigen Wert auszugehen ist (BGH, Beschluß vom 12. Januar 1982 - 2 StR 752/81; Urteil vom 15. April 1981 - 2 StR 116/81; Beschluß vom 16. Juni 1982 - 2 StR 198/82). - BGH, 15.04.1981 - 2 StR 116/81
Wissen des Täters über den Zusammenhang seiner Tätigkeit mit Betäubungsmitteln …
Auszug aus BGH, 03.12.1982 - 2 StR 727/82
Der Heroinbasenanteil des abgegebenen Gemischs wurde nicht festgestellt, so daß zugunsten des Angeklagten von einem niedrigen Wert auszugehen ist (BGH, Beschluß vom 12. Januar 1982 - 2 StR 752/81; Urteil vom 15. April 1981 - 2 StR 116/81; Beschluß vom 16. Juni 1982 - 2 StR 198/82). - BGH, 30.03.1982 - 1 StR 838/81
Strafbarkeit wegen sexueller Nötigung, wegen Körperverletzung, wegen Widerstandes …
Auszug aus BGH, 03.12.1982 - 2 StR 727/82
Der Vergleich mit den "erfahrungsgemäß vorkommenden Fällen" darf sich einmal nicht auf den (begrenzten) Erfahrungskreis einer bestimmten Strafkammer beschränken, zum anderen muß er durch die Prüfung ergänzt werden, welcher Strafrahmen nach dem Willen des Gesetzgebers für derartige Fälle angemessen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 30. März 1982 - 1 StR 838/81).